Lernentwicklungsgespräche
Die Schulordnung erlaubt, sowohl Zwischenzeugnisse, als auch die Jahreszeugnisse (1. bis 3. Klasse) durch ein Lernentwicklungsgespräch (LEG) zu ersetzen. Jedes Jahr berät das Kollegium im Herbst, in welcher/welchen Jahrgangsstufe/n im aktuellen Schuljahr LEGs stattfinden können. Im Lernentwicklungsgespräch besprechen Lehrkraft und Schüler*in im Beisein der Eltern/eines Elternteils den Lernstand des Kindes.
Das Kind füllt vor dem Gespräch in der Schule einen Selbsteinschätzungsbogen aus. Die Aussagen der Lehrkraft zur Lernentwicklung und den Lerninhalten entsprechen den Inhalten eines Zeugnisses, welche dem Kind im Gespräch erläutert werden.
Das Gespräch findet mit dem Kind statt. Die Eltern werden gebeten, das Gespräch nur bei Unklarheiten zu unterbrechen. Am Ende wird eine konkrete und verständlich formulierte Zielvereinbarung geschlossen, die das künftige Lernen fördert.
Die Gesprächsdauer liegt bei ca. 20 Minuten.